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   VG Ansbach, 10.08.2005 - AN 15 X 05.02416   

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VG Ansbach, 10.08.2005 - AN 15 X 05.02416 (https://dejure.org/2005,71644)
VG Ansbach, Entscheidung vom 10.08.2005 - AN 15 X 05.02416 (https://dejure.org/2005,71644)
VG Ansbach, Entscheidung vom 10. August 2005 - AN 15 X 05.02416 (https://dejure.org/2005,71644)
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Wird zitiert von ... (9)

  • VG Freiburg, 02.06.2008 - 1 K 590/08

    Verwaltungsvollstreckung - Sicherstellung einer Waffe; Verwaltungsaktsqualität

    Durch die - entgegen ihrer ursprünglichen Absicht (= zeitgleiche Zustellung von Verfügung und Durchsuchungsanordnung) - vorherige Bekanntgabe der Grundverfügung hat die Vollstreckungsgläubigerin Bedenken der Kammer gegen eine Durchsuchungsanordnung "auf Vorrat" (zur Zulässigkeit eines solchen Vorgehens vgl.  allerdings VG Ansbach, Beschl. v. 10.8.2005 - AN 15 X 05.02416 - juris) ausgeräumt.
  • VG Trier, 05.06.2013 - 5 N 728/13

    Waffenbesitzverbot für unter Betreuung stehenden Waffenbesitzer

    Soll aber - wie vorliegend - der zu vollziehende und ohne vorherige Anhörung ergehende Verwaltungsakt erst zu Beginn der Vollstreckungsmaßnahme bekannt gegeben werden, so muss das Gericht vor Erlass einer Durchsuchungsanordnung auch die Rechtmäßigkeit des zu vollziehenden Verwaltungsaktes prüfen, denn der Richtervorbehalt nach Art. 13 Abs. 2 GG bzw. § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG ist keine bloße Formsache, sondern soll mittels eigenverantwortlicher Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen dem Schutz des regelmäßig ohne vorherige Anhörung Betroffenen dienen (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 1 K 590/08 - mit weiteren Nachweisen, VG Ansbach, Beschluss vom 10. August 2005 - AN 15 X 05.02416 -, beide juris).
  • VG Augsburg, 28.05.2013 - Au 4 V 13.763

    Durchsuchungsanordnung; sofortige Sicherstellung von Waffen wegen Gefahr

    Denn jede Art von Fristsetzung zur freiwilligen Herausgabe der Waffen birgt gleichsam die Gefahr in sich, dass der Antragsgegner durch ein Beiseiteschaffen der Waffen die Anordnung unterläuft und es möglicherweise zu dem von ihm geschilderten vergleichsweisen Vorgehen bei der Erschießung des Landrats von ... kommt (vgl. VG Ansbach, B.v. 28.3.2013 - AN 15 X 14.00641 - juris Rn. 5; VG Ansbach, B.v. 10.8.2005 - AN 15 X 05.02416 - juris Rn. 5).
  • VG Trier, 13.03.2012 - 1 N 261/12

    Ein der Sicherstellung von Waffen dienender Durchsuchungsbeschluss kann

    Dieser soll aber vielmehr dem Schutz des regelmäßig ohne vorherige Anhörung Betroffenen dienen (VG Freiburg, a. a. O.; VG Ansbach, Beschluss vom 10. August 2005 - AN 15 X 05.02416 -, juris).
  • OLG München, 04.09.2012 - 34 Wx 219/12

    Anordnung der Durchsuchung sowie Sicherstellung von Schusswaffen in Bayern

    10 Für die richterliche Anordnung der Durchsuchung einer Wohnung im Zusammenhang mit einer Verwaltungsvollstreckung im Rahmen des Waffenrechts ist in Bayern nicht der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, sondern zu den Verwaltungsgerichten eröffnet (VG Ansbach, AN 15 X 05.02416, zitiert nach juris).
  • VG Cottbus, 29.06.2023 - 3 I 2/23
    Bei einer freiwilligen Herausgabe ist eine zwangsweise Durchsetzung weder erforderlich noch möglich (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 10. August 2005 - AN 15 X 05.02416 - juris).
  • VG Mainz, 25.09.2019 - 1 O 635/19

    Vollstreckung von tierschutzrechtlichen Anordnungen; Androhung von Zwangsmitteln

    Der Richtervorbehalt nach Art. 13 Abs. 2 Grundgesetz - GG - bzw. § 9 Abs. 2 Satz 1 LVwVG ist jedoch keine bloße Formsache, sondern soll mittels eigenverantwortlicher Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen dem Schutz des Betroffenen dienen, der vor der Anordnung regelmäßig nicht angehört wird (vgl. VG Trier, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 5 N 728/13.TR -, juris Rn. 2; VG Freiburg, Beschluss vom 2. Juni 2008, - 1 K 590/08 -, juris, Rn. 4; VG Ansbach, Beschluss vom 10. August 2005 - AN 15 X 05.02416 -, juris, Rn. 2).
  • VG Mainz, 16.09.2019 - 1 O 723/19

    Durchsuchung der Wohnung des Vollstreckungsschuldners hinsichtlich der

    Der Richtervorbehalt nach Art. 13 Abs. 2 GG bzw. § 9 Abs. 2 Satz 1 LVwVG ist jedoch keine bloße Formsache, sondern soll mittels eigenverantwortlicher Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen dem Schutz des Betroffenen dienen, der vor der Anordnung regelmäßig nicht angehört wird (vgl. VG Trier, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 5 N 728/13.TR -, juris, Rn. 2 ; VG Freiburg, Beschluss vom 2. Juni 2008, - 1 K 590/08 -, juris, Rn. 4; VG Ansbach, Beschluss vom 10. August 2005 - AN 15 X 05.02416 -, juris, Rn. 2).
  • VG Oldenburg, 25.09.2008 - 11 E 2614/08

    Rechtsweg bei waffenrechtlichen Wohnungsdurchsuchungen; Wohnungsdurchsuchung;

    Ergänzend ist daher auf die Regelungen des landesrechtlichen Verwaltungsvollstreckungsrechts über den unmittelbaren Zwang zurückzugreifen (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 1 K 590/08 - ; VG Ansbach, Beschluss vom 10. August 2005 - AN 15 X 05.02416 - ).
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